Batteriegesetz

Batteriegesetz


Das Batteriegesetz (BattG) gilt seit 01.12.2009 und hat die bis dahin geltende Batterieverordnung (BattV) abgelöst. Gem. § 9 Abs.1 Batteriegesetz ist jeder Vertreiber von Batterien verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Jeder Vertreiber, der gewerblich Batterien an Endnutzer abgibt, hat zudem den Kunden gem. § 18 Abs.1 Batteriegesetz durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können und dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist. Zudem muss der Händler darauf hinweisen, welche Bedeutung das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gem. § 17 Abs.1 BattG hat und welche Bedeutung die nachfolgenden chemischen Zeichen „Hg, Cd, Pb“ nach § 17 Abs.3 BattG haben.

Hinweis nach dem Batteriegesetz Informationspflicht gemäß Batterieschutzgesetz (BattG)

Achten Sie darauf, dass ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen und bitte eine Kopie des Kaufbeleges als Nachweis beilegen.

Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:

DampfZwerk3

Hans-Hinrichs-Str. 15

32756 Detmold

Batterien/Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter den Symbolen der durchkreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe.

Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Kadmium, (Hg) Quecksilber.

Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen. Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/Abfallwirtschaft).

Ihr Gerät und sein Zubehör sind kein Spielzeug und können Kleinteile enthalten. Halten Sie diese außerhalb der Reichweite von Kindern.